Defekte Zurrgurte

Da Zurrgurte nicht der Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichnung) unterliegen, ist eine regelmäßige Prüfung durch den Hersteller oder einem Institut nicht notwendig! Für Zurrgurte gibt es kein Haltbarkeitsdatum!

Es ist jedoch laut DIN EN 12195-2 vorgeschrieben, dass der Anwender seinen Zurrgurt vor jedem Gebrauch auf sichtbare Mängel überprüft!

Ist ein Gurt defekt, muss dieser dem Weiterverbrauch entzogen werden (zerschneiden)! Den Gurt, so wie er ist in die Mülltonne zu schmeißen reicht nicht aus!

Ist ein Gurt gerissen, darf er nicht an einer anderen Stelle einfach wieder vernäht werden. Zurrgurte werden mit einer speziellen Naht versehen die nur vom Hersteller gemacht werden darf. Wollen Sie Ihren Zurrgurt dennoch repariert bekommen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder den Lieferanten!

Es gibt klare Merkmale an denen man erkennen kann, warum ein Zurrgurt defekt ist.

An der Ratsche:

  • Verbogene Schlitzwelle durch mehrfache Überlastung.
  • Verbogener Griff durch Einsatz von Hebelwerkzeug.

 Am Gurt:

Einseitig, starke Faserbelastung und abfallenden Bruchstelle durch Einschnitt.

Ausgefranste Bruchstelle und abstehende Fasern auf dem Gurt durch starke Überlastung (Lastbruch).

Verdrehte Bruchstelle durch Knoten im Gurt.

Schaden Festigkeitsverlust
Riss im Gurt ca. 50 %
Knoten im Gurt ca. 75 %

 

 

Sonstiges:

  • Verbogene Beschläge, durch Nutzung des falschen Zurrpunktes