Zurrpunkte
Zurrpunkte sind Befestigungseinrichtungen an einem Fahrzeug, an denen ein Zurrmittel direkt befestigt werden kann. Nach der VDI Richtlinie 2700 dürfen Zurrmittel nur in die dafür vorgesehenen Zurrpunkte eingehängt werden. Seit 1993 müssen alle LKW und Anhänger mit Pritschenaufbauten und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit Zurrpunkten ausgerüstet sein (§22 UVV „Fahrzeuge“ BGV D 29). Seit 2000 ist dies auch in der DIN EN 12195 verankert. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge gibt es jedoch nicht.
Zurrpunkte nach DIN EN 12640 haben eine Mindestbelastbarkeit von 400 daN. Ob ein Zurrpunkt der Norm entspricht, kann an einer Einprägung im Zurrpunkt festgestellt werden. Genormte Zurrpunkte können auch durch ein Schild oder einem Aufkleber an der Ladefläche oder der Bordwand gekennzeichnet sein.
Um Zurrgurte sicher zu spannen, benötigt man Zurrpunkte, die alle auftretenden Kräfte aufnehmen können. Für Fahrzeuge unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gibt es keine gesetzlichen Anforderungen.
Auch wenn keine Nachrüstpflicht von Zurrpunkten für die o. g. Fahrzeuge besteht, sollten Sie das Transportmittel nachträglich mit Zurrpunkten ausrüsten. Prüfen Sie im Zweifelsfall, ob nicht genormte Zurrpunkte die auftretenden Kräfte aufnehmen können.