Weitere Hilfsmittel

Warnflagge

Grundsätzlich darf eine Ladung maximal 1,5 m nach hinten überstehen. Bei Wegstrecken von 100 km dürfen maximal 3 m hinausragen. Ab einer Überlänge der Ladung von einem Meter muss diese mit einer Warnflagge gekennzeichnet sein. Die Beschaffenheit der Warnflagge ist in der Straßenverkehrsordnung (§22) klar definiert:

  • Eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne.

Der Abstand wird von der Schlussleuchte des Fahrzeugs bis zum Ende der Ladung gemessen.

 

Anti-Rutschmatte

Der Gleitreibbeiwert beschreibt die Reibung zwischen Ladefläche und Ladung und wird mit der physikalischen Einheit "µ" [mü] bezeichnet. Dieser Wert beträgt maximal 1,0 µ. Eine Anti-Rutschmatte erzielt sowohl bei nasser, als auch bei trockener Oberfläche einen Gleit-Reibbeiwert von mind. 0,6 µ.

Je geringer die Reibung, desto eher rutscht die Ladung. Der Einsatz einer Anti-Rutschmatte ist daher zu raten.

 

Kantenschutz

Bei Ladung mit einer rauen Oberfläche oder scharfen Kanten, ist ein Kantenschutz notwendig. Dieser schützt das Gurtband und verlängert somit die Lebensdauer des Zurrgurtes!    

 

Paletten

Paletten sind eine günstige und praktische Alternative zu teurem Staumaterialien. Dank ihrer rechteckigen Form können Ladelücken schnell gefüllt- und ein Formschluss hergestellt werden.